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Urheberrecht und Lizenzen

Die meisten Werke (Bilder, Texte, Musikstücke, Videos, Filme, Programme - oder auch diese Webseite und ihre Inhalte) sind urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass wir sie nicht einfach so verwenden dürfen! Das gilt auch dann, wenn sie frei im Internet zugänglich sind, wenn keine ausdrücklichen Informationen über das Copyright (z.B. ein ©️-Symbol) vorhanden sind, und auch dann, wenn bereits viele (möglicherweise unerlaubte) Kopien erstellt wurden.

Viele geschützte Werke werden aber mit einer sogenannten 👉 freien Lizenz veröffentlicht, die es uns explizit erlaubt, das Werk wiederzuverwenden. Eine Übersicht über einige Webseiten mit solchen Ressourcen finden Sie 👉 hier.

Erlaubte Nutzung

In besonderen Fällen dürfen wir geschützte Werke unter bestimmten Bedingungen dennoch verwenden. Dazu zählen insbesondere die persönliche und private, sowie die schulische Nutzung.

Persönliche und private Nutzung

Im privaten Bereich dürfen wir alle veröffentlichten Werke verwenden. Die private Nutzung umfasst den persönlichen Bereich, sowie den Kreis von Personen mit denen wir eng verbunden sind, wie Familie und Freunde. Zu den "Freunden" zählen im Gesetz aber nur Ihre engsten Freunde, und nicht etwa Ihre 200 Snapchat-Freunde oder Instagram-Follower!1

Beispiel: Sie dürfen die Aufnahme von Taylor Swifts Cruel Summer zu Hause für Sie und Ihre Freunde abspielen. Wenn sie Ihren Freunden gefällt, dürfen Sie ihnen auch eine Kopie davon anfertigen und mitgeben, selbst wenn die Aufnahme mit einer Kopiersperre geschützt ist.1

Schulische Nutzung

Das Gesetz erlaubt Lehrpersonen und Schülern, geschützte Werke im Unterricht zu nutzen. Wir dürfen im Unterricht beliebig Musik hören, Lieder singen, Geschichten lesen und bearbeiten oder Filme anschauen. Dabei dürfen die geschützten Werke allerdings nicht an die Öffentlichkeit gelangen, was zum Beispiel der Fall wäre, wenn ich sie hier auf meiner Unterrichtswebseite veröffentlichen würde. Weiter dürfen die Werke nicht vollständig (oder nahezu vollständig) kopiert werden. Das Kopieren von ganzen Büchern, CDs oder DVDs, sowie das Kopieren von Gemälden, Musiknoten und Computerprogrammen ist auch im schulischen Rahmen nicht erlaubt. 2

Zitieren aus Werken

Auch das Zitieren ist erlaubt: Wir dürfen Stellen aus veröffentlichten Werken wie Büchern, Vorträgen, Musikstücken und Filmen wörtlich wiedergeben. Das Zitat muss dabei aber der Erläuterung, der Veranschaulichung oder als Hinweis dienen und darf nicht länger als nötig sein. Zudem müssen wir das Zitat als solches bezeichnen und die 👉 Quelle angeben.3

Beispiel: In einem Artikel über Friedrich Dürrenmatt dürfen Sie aus den Werken des Schriftstellers zitieren, wenn Sie diese Zitate zur Veranschaulichung Ihrer Aussagen verwenden. Sie dürfen Ihren Artikel aber nicht einfach mit Fotos von Dürrenmatt ausschmücken, ohne auf diese Bilder explizit Bezug zu nehmen.3

Lizenzen

Wenn wir ein Werk ausserhalb des 👉 privaten oder schulischen Bereichs nutzen wollen, brauchen wir dazu eine Erlaubnis - auch Lizenz genannt.4

Public Domain

Werke sind nicht für immer geschützt: Der Urheberrechtsschutz läuft nach einer gewissen Zeit ab. Sobald der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, befindet sich das Werk in der sogenannten Public Domain und wird als Allgemeingut bezeichnet. Werke in der Public Domain können frei verwendet werden. Sie dürfen beispielsweise problemlos ein Video aufnehmen und veröffentlichen, in dem Sie Johann Pachelbels Kanon in D-Dur spielen, weil sich dieses Stück in der Public Domain befindet. Mit einem Stück wie November Rain von Guns n' Roses wäre dies nicht erlaubt, weil dieses Werk noch geschützt ist. Ebenfalls geschützt wäre dann wiederum Ihre Aufnahme, wie Sie Pachelbels Kanon in D-Dur spielen. Eine Drittperson dürfte diese Aufnahme also auch nicht ohne Ihre Erlaubnis weiter veröffentlichen und vervielfältigen.5

Creative Commons

Manche Urheber veröffentlichen ihre Werke unter sogenannten freien Lizenzen, um sie allen zugänglich zu machen, die diese Werke nutzen möchten. Eine bekannte solche freie Lizenz ist die 👉 Creative Commons Lizenz.

Creative Commons ist nicht eine spezifische Lizenz, sondern eine Art "Lizenz-Baukasten" aus verschiedenen Modulen von Bedingungen, unter denen der Urheber sein Werk veröffentlichen kann. Folgende Module sind möglich6:

ModulBezeichnung (engl.)Bedeutung
BYAttributionDer Urheber muss genannt werden. Man darf das Werk also nicht einfach als sein eigenes veröffentlichen.
SAShare-alikeAdaptionen dieses Werks dürfen nur unter den gleichen Bedingungen veröffentlicht werden.
NCNoncommercialEs sind nur nichtkommerzielle Verwendungen dieses Werks gestattet.
NDNo derivativesVeränderungen und Adaptionen dieses Werks sind nicht erlaubt.
CC0Public Domain DedicationHierbei handelt es sich nicht um ein Modul, sondern um ein Werkzeug, mit dem das veröffentlichte Werk in die 👉 Public Domain entlassen werden kann.

Viele dieser Module können miteinander kombiniert werden. Vielleicht ist Ihnen beispielsweise schon einmal aufgefallen, dass jeder Artikel auf dieser Webseite zuunterst mit einem Badge mit dem Text CC 4.0 gekennzeichnet ist. Am unteren Seitenrand finden Sie zudem ebenfalls nochmal einen Copyright-Hinweis auf die CC-BY-NC-SA-Lizenz. Die Inhalte dieser Webseite dürfen also inter der Creative Commons (CC) Lizenz frei verwendet und kopiert werden, solange dabei folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • BY: S. Berger muss als Urheber genannt werden.
  • SA: Wenn Inhalte dieser Webseite verwendet und adaptiert werden, darf das daraus resultierende Werk seinerseits auch nur unter der CC-BY-NC-SA-Lizenz veröffentlicht werden.
  • NC: Die kommerzielle Verwendung von Inhalten dieser Webseite ist nicht erlaubt.

Viele Webseiten bieten Sammlungen von Ressourcen an, die unter der Creative Commons oder ähnlichen freien Lizenz veröffentlicht wurden. Eine Übersicht über einige solcher Webseiten finden Sie 👉 hier.

Mehr zum Thema

Dass das Urherberrecht in Zeiten von YouTube und sozialen Medien zu einer immer komplexeren Landschaft wird, zeigt dieser hervorragende Videoaufsatz von Tom Scott.

Footnotes

  1. IGE: Erlaubte Nutzung. 👉 https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/urheberrecht/ein-werk-nutzen/erlaubte-nutzungen (abgerufen am 09.02.2024) 2

  2. IGE: Urheberrecht in Schulen. 👉 https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/urheberrecht/ein-werk-nutzen/urheberrecht-in-schulen (abgerufen am 09.02.2024)

  3. IGE: Zitieren aus Werken. 👉 https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/urheberrecht/ein-werk-nutzen/erlaubte-nutzungen/zitieren-aus-werken (abgerufen am 09.02.2024) 2

  4. IGE: Ein Werk nutzen. 👉 https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/urheberrecht/ein-werk-nutzen (abgerufen am 09.02.2024)

  5. IGE: Public Domain. 👉 https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/urheberrecht/ein-werk-nutzen/public-domain (abgerufen am 09.02.2024)

  6. Creative Commons: About CC Licenses. 👉 https://creativecommons.org/share-your-work/cclicenses/ (abgerufen am 09.02.2024)